Welche Regeln gelten bei der Beherbergung von Ferienwohnungen?
Liebe Gäste,
• Die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen ist nicht mehr verpflichtend.
Während Ihres Aufenthaltes:
• Bitte beachten Sie die allgemeinen bundesweiten Hygiene- und Abstandsregelungen.
• Achten Sie auf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in den vorgeschriebenen
Bereichen.
• Bei einem positiven Corona-Befund muss sich die erkrankte Person in häusliche
Isolation begeben. Es ist unverzüglich die Ärzte-Hotline unter 116 117 zu
kontaktieren. Es ist den Anweisungen des informierten Gesundheitsamtes zu folgen.
Die anfallenden Kosten für eine vorzeitige Heimreise oder eventuelle Quarantäne vor
Ort sind vom Gast zu tragen.
Eine Übersicht über die neuen Regelungen im Landkreis Aurich finden Sie Corona-Verordnung
Bei uns können Sie Ihren Urlaub für die kommende Saison risikofrei buchen. Sollte es über Ihren gebuchten Urlaubszeitraum ein behördlich angeordnetes Reiseverbot geben, dann können Sie bei uns kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen oder stornieren.
Ergänzend können Sie bei der Hanse-Merkur Versicherungen eine Corona Zusatzversicherung abschließen. Mit dem speziellen Corona-Zusatzschutz, den Sie zusätzlich zu einer Reise-Rücktrittsversicherung abschließen können, können Sie sich sorglos auf Ihren Urlaub freuen. Weitere Informationen finden Sie unter Corona-Zusatzschutz
Die komplette Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier