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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeine Vereinbarungen

a) Der Mietvertrag ist vom Mieter innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurückzusenden. Sollte die Frist überschritten werden ist eine Weitervermietung an Dritte zulässig. Der Vertrag ist dann ungültig.

b) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Mietobjekt. 

c) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Zahl von Personen belegt werden.

d) Sofern die Ferienwohnung mit einem Telefon für Gespräche in das deutsche Festnetz ausgestattet ist, werden Sonderrufnummern, Mobilfunknummern und Gespräche ins Ausland werden mit dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt. 

e) Sofern Ihnen Fahrräder kostenfrei zur Verfügung stehen, besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, wenn diese durch einen technischen Defekt (z.B. durch Vormieter) nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. 

2. Mietpreis/ Anzahlung

Vom Mietpreis sind 20% bei Vertragsabschluss zu überweisen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Ankunft fällig. Der Vermieter behält sich vor, insb. bei kurzfristigen Vermietungen oder Langzeitbelegungen abweichende Anzahlungen zu verlangen. 

3. An- und Abreise, Schlüsselübergabe

Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10:00Uhr geräumt sein. Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete im Büro Vermietungs- & Verwaltungsservice Haan. Bei Verlust von Schlüsseln durch den Mieter haftet dieser für alle sich daraus ergebenden Ersatzbeschaffungs- oder sonstigen Kosten. 

4. Haftung

a) Der Vermieter stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln.

b) Der Mieter hat unverzüglich nach dem Einzug eventuelle Schäden oder Unreinheiten an das Büro des Vermietungs- & Verwaltungsservice Haan, Telefon: 04931 9180754, zu melden. Für Schäden, Mängel oder Verluste, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter. Diese werden aber in der Regel von Ihrer Haftpflichtversicherung getragen. 

c) Nutzung des Kfz- Abstellplatzes auf eigene Gefahr. 

d) Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keiner Haftung übernommen. 

5. Internetnutzung/WLAN(sofern zur Verfügung gestellt)

a) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

b) Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

c) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

d) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbungnutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin Es besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung, wenn das Internet durch einen technischen Defekt nicht zur Verfügung stehen. 

6. Kurkarten

Gemäß der Satzung des Nordseeheilbades Norddeich, muss der Vermieter die Kurabgabe seiner Gäste erheben und abführen, sowie dem Urlauber die Gästekarte auszuhändigen. Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag Aufenthalt vom 14.März- 31.10 für jede Einzelperson ab 16 Jahre 2,50 €, in der übrigen Zeit 1,20€ . Kinder bis 16 Jahre sind frei, müssen aber auch entsprechend angemeldet werden. Bitte geben Sie daher Namen, Vornamen und Geburtsdaten der anreisenden Gäste an. 

7 . Auszug

Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Mülleimer zu bringen. Alle Türen und Fenster sind zu schließen. Die Fahrräder sind an der angeordneten Stelle unterzubringen. 

8. Kündigung/Stornierung

a) Der Vermieter kann in Fällen von höherer Gewalt (Wasser-, Sturm- oder Brandschaden, etc.) und sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

b) Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter rechnet gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objekts an. Der Mieter muss also ggf. den Mietzins zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Der Mieter hat 20% des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an den Vermieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Andernfalls gilt die folgende Stornostaffel: 20% des Mietpreises sofort bis 29 Tage vor Reiseantritt; 50% bis 14 Tage vor Reiseantritt und 100% ab 13 Tage vor Reisebeginn. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung! 

9. Schlussbestimmungen

a) Änderungen und Streichungen im Vertrag sind unwirksam, wenn sie nicht durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.

b) Wir setzen den Mieter davon in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig speichern und verarbeiten. Die Daten verbleiben in unserem Hause und werden nur geschäftsnotwendig genutzt.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.